Kirschlorbeer: Problem- oder Premiumgehölz?

Foto: Ralph auf Pixabay
(8.5.2024) Nach dem Bekanntwerden des Verbots↗ des Kirschlorbeers in der Schweiz ab September 2024, ist das Thema auch in Deutschland virulent, da es sich hierbei um eine sehr verbreitete und beliebte Heckenpflanze handelt. Und das zurecht, der Kirschlorbeer ist ein immergrünes, schnell- und dichtwachsendes sowie lebendiges Sichtschutzelement, das jeden Garten bereichert und auch der Tier- und Insektenwelt einiges zu bieten hat. Er ist einfach zu schneiden und relativ winterhart, wodurch er in der kalten Jahreszeit Farbe in den Garten bringt.
Im Fokus der Debatte um die Verwendung des Kirschlorbeers stehen oft die angeblich fehlenden Beiträge des Kirschlorbeers zur Biodiversität sowie das er eine nicht heimische Art ist. Dem entgegen stehen die eindeutigen Ergebnisse der Bundesgehölzsichtung ↗, die zwischen 2017 und 2022 verschiedene Sorten des Kirschlorbeers an unterschiedlichen Standorten in ganz Deutschland geprüft haben. Mit dem Ergebnis, dass fünf Sorten als Premiumgehölze ausgezeichnet wurden, 17 Sorten mit sehr gut und sechs Sorten mit gut bewertet wurden.
Der Kirschlorbeer ist besser als sein Ruf
Im Bericht zu den Prüfergebnissen zum Kirschlorbeer (PDF, 2,87 MB)↗ wird explizit auf die biologischen Leistungen des Kirschlorbeers eingegangen: Neben der Bindung von CO2, der Filterung von Feinstaub aus der Luft und der Abgabe von Sauerstoff – dies alles übrigens auch im Winter, wenn die heimischen Laubgehölze blätterlos sind, leistet er auch einiges für die Tierwelt. Die Nektarien des Kirschlorbeers, die auf der Blattunterseite angeordnet sind, stellen eine sommerliche Nahrungsquelle für Insekten, in einer ansonsten blütenarmen Jahreszeit dar.

Zumeist befinden sich an den Blättern von Lorbeerkirschen vier Nektardrüsen. Foto: Luis Fernández García, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.1 ES Deed
Der dichte Wuchs des Kirschlorbeers bietet Vögeln einen sicheren Nistplatz
Natürlich ist der auch in Deutschland invasive Kirschlorbeer nur ein Element von vielen in einem biodiversen Garten. Vor einer Lorbeerhecke lassen sich leicht unterschiedlichste Stauden und Blühgehölze pflanzen. Für einen biodiversen Garten kommt es auf eine ausgewogene und sich ergänzende Bepflanzung an, so dass der Tier- und Insektenwelt das ganze Jahr über gedient ist. Und hierbei erfüllt der Kirschlorbeer neben der rein dekorativen Leistung durchaus auch Leistungen zur Steigerung der Biodiversität eines Gartens.

Der dichte Wuchs des Kirschlorbeers bietet Vögeln einen sicheren Nistplatz. Foto: Jan Van Bizar auf Pixabay
So lässt sich zusammenfassend sagen, der Kirschlorbeer ist eine gute und bereichernde Wahl für jeden Garten, ein Premiumgehölz.
Die Bundesgehölzsichtung befasst sich bereits seit den 1980er Jahren mit der Prüfung und Bewertung neuer Sorten. Konzeption, Auswertung und Durchführung der Sichtungen erfolgen in Zusammenarbeit vom Bund deutscher Baumschulen, des Bundessortenamtes und einigen Universitäten und Hochschulen.
Schweiz: Drastische Schutzmaßnahme
An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat (BAFU) eine Anpassung der Freisetzungsverordnung↗ beschlossen. Ab dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Damit setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoß um.
Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen. Dennoch war bislang der Verkauf zahlreicher invasiver gebietsfremder Arten möglich. Am 1. März 2024 hat der Bundesrat beschlossen, das Inverkehrbringen bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen zu verbieten. Damit setzt er die Motion «Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten» (19.4615) um.
Verkaufsverbot von Kirschlorbeer und invasiven Arten ab September 2024
Der Bundesrat hat die entsprechend angepasste Freisetzungsverordnung verabschiedet. Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr. Die vom Verbot betroffenen Pflanzen, darunter der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer oder der Blauglockenbaum, werden in einem neuen Anhang der Freisetzungsverordnung aufgelistet. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen.
Umgangsverbot wird erweitert
In der Freisetzungsverordnung wird zudem das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen, d.h. sie dürfen beispielsweise nicht mehr auf den Markt gebracht, angepflanzt oder vermehrt werden. Dies betrifft etwa den Götterbaum und die Kletterliane Kudzu. Schließlich sind neu auch Importkontrollen durch den Zoll möglich. Außer bei den Importkontrollen sind für den Vollzug der Verbote die Kantone zuständig.
Die Anpassungen der Verordnung sollen verhindern, dass zusätzliche invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort weiter ausbreiten. Dies entspricht auch den Zielsetzungen der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten.
Der Schweizer Bundesrat hat die Änderung der Freisetzungsverordnung auf den 1. September 2024 in Kraft gesetzt. Damit bleibt den betroffenen Unternehmen Zeit, ihre Sortimente rechtzeitig an die neuen Bestimmungen anzupassen.
(kes mit Material von BdB und BAFU)