Baumfrevel ohne Baumschutzverordnung
Foto: kes/arboristik.de
(27.5.2024) Von Anfang März bis Ende September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verboten, Bäume, Hecken und Gehölze zu fällen oder zu roden. Damit sollen Nist-, Lebens- und Brutstätten von Vögeln und anderen Tieren geschützt und bewahrt werden. Diese sinnvolle Regelung führt leider immer wieder dazu, dass in den Wochen vor der Schonzeit noch schnell zur Motorsäge gegriffen wird. Die Folge ist eine Vielzahl verstümmelter oder zumindest unsachgemäß geschnittener Bäume und Gehölze.
„Vor allen in Gemeinden ohne Baumschutzverordnung, in denen Bäume auf privatem Grund keinerlei Schutz genießen, sehen wir dieses Phänomen vermehrt. Hier kann jeder mit seinen Bäumen und Gehölzen anstellen, was er will,“ beklagt Dorit Zimmermann vom Vorstand des Bund Naturschutz in Bayern e.V. Daher möchte der BN auf die Bedeutung und die Verletzlichkeit unserer Bäume hinzuweisen. Vor allem große, vitale Stadtbäume müssen vor Verstümmelungen und vorschnellen Fällungen beschützt werden, da sie unverzichtbar für das Klima und die Artenvielfalt in unseren Städten und Gemeinden sind.
Es sind vor allem die Gemeinden ohne Baumschutzverordnung, in denen es immer wieder zu „Verstümmelungen“ von Bäumen kommt. Ein besonders drastisches Beispiel unsachgemäßer Schnittmaßnahmen ereignete sich in Garching-Hochbrück auf einem Firmengelände. Hier wurden 45 Laubbäume kurz vor dem 1. März zum Teil so schwer verletzt, dass es fraglich ist, ob sie dieses „Gemetzel“ lange überleben werden. Ein Großteil der Bäume wurde ihrer Krone beraubt, Hauptäste, die der Versorgung der Bäume mit Wasser und Nähstoffen dienen, wurden fast vollständig entfernt.
Verstümmelung ion Garching-Hochbrück. Foto: Annet Speht
Gemetzel in Garching-Hochbrück. Foto: Annet Speht
Auch in Privatgärten sind Kappungen und Teilkappungen keine Seltenheit. Die Bäume werden zu groß, verschatten den Vorgarten bzw. die PV-Anlagen oder werfen im Herbst zuviel Laub ab, und so lösen die Eigentümer das Problem, indem sie den „Störenfried“ kurzerhand zum Torso machen - übrig bleiben Baumfragmente, die mit dem eigentlichen Habitus des Baumes nichts mehr zu tun haben. An dieser Stelle möchte der BN eindringlich darauf hinweisen, dass es sich bei Baumkappungen um baumzerstörende Eingriffe handelt, die nicht selten zum schleichenden Tod der Bäume führen. Zumindest aber wird die positive Klimawirkung der gekappten Bäume über viele Jahre stark reduziert, was in Zeiten zunehmender Hitzeperioden fatale Folgen für das Mikroklima hat. Ohne dicht belaubte Krone spenden Bäume weder Feuchtigkeit noch Sauerstoff oder Schatten, sie nehmen keine Luftschadstoffe auf und sind nicht dazu in der Lage, die CO2-Konzentration zu senken. Einmal gekappt, also ihrer natürlichen Krone beraubt, werden Bäume zu Dauerpflegefällen. Der Grund: Die Neuaustriebe bilden mit der Zeit immer stärkere Hebel. Da sich an den Kappungsstellen Fäule ausbreitet, besteht hier Bruchgefahr. Um Sicherheitsrisiken auszuschließen, müssen die gekappten Bäume regelmäßig nachgeschnitten werden. Das ist aufwändig und kostet die Eigentümer viel Geld.
Um bestehende Bäume zu erhalten und vor unsachgemäßer Behandlung zu bewahren, fordert der Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe München, alle Gemeinden im Landkreis München, die noch keine Baumschutzverordnung haben auf, dies baldmöglichst nachzuholen, um den Erhalt schützenswerter Bäume und Gehölze zu gewährleisten und Verstöße konsequent ahnden zu können. Mit Baumschutzverordnung können Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz gestellt werden. Im Falle einer, auch genehmigten Fällung können Nachpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen gefordert werden, die für die Pflanzung neuer Bäume auf Gemeindegebiet verwendet werden können. Auf diese Weise gehen weniger wertvolle Bäume verloren, und die Kommunen erhalten sich ihr lebensnotwendiges Grün.
Zur Unterstützung der Gemeinden hat der BN eine Musterbaumschutzverordnung erarbeitet, die auf der Webseite der Kreisgruppe München zum Download ↗(externer Link PDF, 134 KB) zur Verfügung steht.
Um unsachgemäße Schnittmaßnahmen zu vermeiden, rät der BN dazu, nur qualifizierte Fachfirmen zu beauftragen, die nach ZTV-Baumpflege arbeiten, dem Standard-Regelwerk für Baumpflegemaßnahmen.
Um unsachgemäße Schnittmaßnahmen zu vermeiden, rät der BN dazu, nur qualifizierte Fachfirmen zu beauftragen, die nach ZTV-Baumpflege arbeiten, dem Standard-Regelwerk für Baumpflegemaßnahmen.
(BN Bayern e.V., KG München)