Berufungsprozess beginnt am heutigen Montag
(7.10.2014 - Update) Weil ein geladener Sachverständiger nicht zum Verhandlungstermin erschienen ist, wurde der Berufungsprozess schon kurz nach Beginn der Verhandlung auf den 8. Oktober vertagt.
Der im November 2013 vom Amtsgericht Trier schuldig gesprochene 54-Jährige Mitarbeiter der Stadt Trier hatte gegen das damalige Urteil Berufung eingelegt.
Der Mitarbeiter des Grünflächenamtes war Ende November 2013 zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden, weil er nach Auffassung des Amtsgerichts den Sturz einer maroden Kastanie hätte verhindern können. Bei dem Unglück kam eine 70-Jährige Passantin zu Tode.
Laut Gericht hätte der Gärtner, der für die Zweitkontrollen von beschädigten Bäumen zuständig war, den 18 Meter hohen Baum vorher untersuchen und fällen lassen müssen. Das Gericht wies damals aber auch auf "schwerwiegende Organisationsmängel" in der städtischen Baumpflege-Abteilung hin: So sei die Arbeit des Mitarbeiters nicht kontrolliert worden. Und er sei mit seiner Zuständigkeit für mehrere Tausend Bäume an seine Grenzen geführt worden.
Der Berufungsprozess ist zunächst bis Ende Oktober terminiert.
Weiterführende Links:
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• Gegen menschliche Fehler ist niemand gefeit
• Baumunfall in Trier
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