Landwirt verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz
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(3.8.2015) Im Jahr 2013 fällte ein Landwirt aus dem schwäbischen Kressbronn 100 hochstämmige Bäume einer Obstanlage. So weit, so schlecht, denn er tätigte die Rodung zur falschen Zeit, wie ihm letztendlich am 2.7.2015 vom Amtsgericht Tettnang bestätigt wurde.
Ohne Genehmigung außerhalb festgeschriebener Zeit gegen Vorschriften des Bundesnaturschutzrechtes zu verstoßen kann teuer werden, zumal bei der Rodung nachweislich etliche Vogelgelege zerstört wurden. Laut einer Zeugin wurden seinerzeit auch Nistkästen aus den Bäumen gerissen, was auch hinzugezogene Polizeibeamte bestätigten. Nach deren Aussage ließ sich der Landwirt von der Anwesenheit der Gesetzeshüter nicht beeindrucken und holzte fleißig weiter ab. Die beiden Beamten hatten den Eindruck, dass der Landwirt ohne Wenn und Aber die Rodung durchziehen wollte. So schnell habe er noch nie jemand Bäume fällen sehen, merkte einer der Beamten an.
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg stellte das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 71 Bundesnaturschutzgesetz mit Verfügung vom 16. Juli 2014 ein, da der Vorgang offenbar als nicht so gravierend angesehen wurde. Für den Landwirt schien die Sache erledigt, so dass er aus allen Wolken fiel, als ein Bußgeldbescheid in Höhe von 5000 Euro, ausgestellt vom Landratsamt, in seinem Briefkasten lag.
Der Landwirt stellte sich nun auf seine Hinterbeine und legte Widerspruch gegen den Bescheid ein. Er habe mit der massiven Rodung einem Übertragen des Feuerbrands von 2012 vorbeugen wollen. Allerdings erwähnte seinerzeit der Landwirt gegenüber den beiden Polizeibeamten nichts von der Feuerbrandkrankheit.
Zudem stellte das Umweltschutzamt des Bodenseekreises fest, dass die Obstanlage in der fraglichen Zeit nicht von der Feuerbrandkrankheit betroffen war. Auch eine extreme Witterung sei von der Naturschutzbehörde nicht festgestellt worden, die als Ausrede des Rodungstermins dienen könne.
Die Behauptung des Landwirts, er habe mit seinem massiven Vorgehen einem Übertragen des Feuerbrands von 2012 vorbeugen wollen, ließ das Gericht somit nicht gelten.
Das Urteil des Amtsgerichts Tettnang lautete demnach auf eine Geldstrafe von 50 Euro pro Baum, in der Summe 5000 Euro. Nach Ansicht des Gerichts befand man sich mit dem Betrag noch am unteren Ende des Strafrahmens. Gegen dieses Urteil will der Landwirt Rechtsmittel einlegen.
Das Astloch des Monats gebührt dem fleißigen Kressborner Landwirt,
der mit seiner Rodungsaktion von Hochstämmen mit darauffolgender Anpflanzung von Erdbeeren
eine interessante Fruchtfolgegestaltung praktizierte
...meint Ihr
Quellen: → Schwäbische Zeitung und SÜDKURIER
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(Grafik: red, unter Verwendung eines Fotos von Cornelia Kopp CC BY 2.0 ) |
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